1. Eigenschaften der Maklerleistung

Die Firma FLOM Immobilien-Dienstleistungen, Heilbronn bietet über ihren Maklervertag die Vermittlungsleistung von Immobilien an. Diese Leistung beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.Bsp. Kauf-, Miet - oder Pachtvertrag) gegen die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Maklerprovision.

Erfolgt der Maklervertrag als Alleinauftrag, so ist eine intensive Vermittlungsbemühung geschuldet.  

Diese beinhaltet neben der Auswertung des eigenen Interessentenbestands auch, dass individuell nach geeigneten Vertragspartnern gesucht wird.

Im Allgemeinauftrag erbringen wir allgemeine Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten, die im Wesentlichen auf die

Auswertung des vorhandenen Interessenbestands ausgerichtet sind. In diesem Fall sind wir zu werblichen

Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmens

FLOM Immobilien - Dienstleistungen, Thomas Flom, Partner der eXp Germany GmbH

Hellmuth-Hirth-Str. 1, 74081 Heilbronn

Telefon: 07131 – 4053 177,  Email: flom@makler-flom.de

3. Art der Provisionsberechnung

Die Maklerprovision kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des vermittelten Wertes eines abgeschlossenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-

pacht berechnet. Grundsätzlich orientiert sich die Provision an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklerprovision ist zahlbar und fällig mit Abschluss des nachgewiesenen Vertrages.

Die unter 1. beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolgs (Abschuss des gewünschten Vertrages), längstens bzw. entsprechend der Laufzeit des Vertrages, erbracht.

5. Laufzeit des Maklervertrages

Der Vertrag mit Verkäufern und Vermietern hat eine Dauer von zunächst 6 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 3 Monate, wenn er nicht mit Monatsfrist in Textform gekündigt wird, wobei die Maximallaufzeit ein Jahr beträgt.

6. Online-Streitbeilegung und Schlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, siehe hier:

ec.europa.eu/consumers/odr

Die Firma FLOM Immobilien-Dienstleistungen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.